Titelbild zum Artikel Student sein? Semestergebührenzahlende sein!

Die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen unterstehen unmittelbar dem Bund. Nationale Sparvorgaben können somit direkt per ETH-Gesetz angepasst werden. (Bild: © Alessandro Della Bella / ETH Zürich)

22.09.2026

Student sein? Semestergebührenzahlende sein!

Politischer Spardruck und steigende Studierendenzahlen fordern die Finanzpolitik der Hochschulen. Scheinbare Lösung: Die Studiengebühren sollen angehoben werden. Viele Fragen stehen im Raum: Treiben die höheren Gebühren Studierende in die Schuldenfalle? Drohen der Volkswirtschaft langfristig unterschätzte Folgekosten. Und: Ist die akademische Ausbildung überhaupt noch der einzige Weg?

von Niki Haas v/o Vash

 

Im Frühjahr veranstalteten die Bildungspolitische Kommission (BPK) und der Corporationen Convent Zürich (CCZ) eine Podiumsdiskussion rund um die Frage «Bildung hat ihren Preis?». Es trafen bundespolitische Perspektiven auf Interessen der staatlichen Studierendenschaft und Anliegen von Seiten der Korporierten.

 

Es drohen langfristige volkswirtschaftliche Schäden

Der Präsident des ETH-Rates und Altrektor der Universität Zürich, Prof. Dr. Michael Hengartner v/o Magnifizz (Zofingia Zürich, CCZ), sandte Gian Casutt, Leiter Kommunikation ETH-Rat, ans Podium. Nach der Begrüssung durch die BPK-Präsidentin Julia Heuberger v/o Montanara lieferte Casutt mit seinem Inputreferat das faktische Fundament für die anschliessende Debatte.
Zunächst erläuterte Casutt die unterschiedlichen rechtlichen Ausgangslagen: Die kantonalen Universitäten unterstehen der jeweiligen Kantonspolitik, die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH und EPFL) unterstehen unmittelbar dem Bund. Dies hat zur Folge, dass nationale Sparvorgaben bei den ETH direkt durch eine Anpassung des ETH-Gesetzes umgesetzt werden können, während dies bei den Universitäten föderal unterschiedlich gehandhabt wird. 

Die Mehrheit der Schweizer Universitäten kennen unterschiedliche Gebühren für schweizerische gegenüber internationalen Studierenden. (Quelle: ETH-Rat)

Casutt legte dar, dass die Semestergebühren für ausländische Studierende (gemeint sind Bildungsausländerinnen und -ausländer ohne Schweizer Vorbildung, die somit für den Zweck des Studiums in die Schweiz ziehen) an den ETH bereits 2024 von 730 Franken auf 2190 Franken verdreifacht und an den Landesindex für Konsumentenpreise gekoppelt worden seien. Trotz dieser Erhöhung machten die Studiengebühren lediglich 3 Prozent des ETH-Budgets aus, welches sich zu 90 Prozent aus Bundesmitteln speise.

Hinsichtlich des aktuellen politischen Spardrucks verwies er auf den «Bericht Gaillard», der massive Verschärfungen vorschlage: eine Vervierfachung der Gebühren für ausländische und eine Verdreifachung für schweizerische Studierende. Dies geschehe trotz eines massiven Wachstums der Studierendenzahlen, insbesondere im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT). Der ICT-Bereich verzeichnete in den letzten zehn Jahren ein Plus von über 100 Prozent, so Casutt. Da der Bund seine Unterstützung trotz dieses Wachstums nicht erhöhen wolle, steige der finanzielle Druck auf die Institutionen.

Schnellerer Studierendenzahlenzuwachs bei den ETHs (blaue Linie) als an anderen Universitäten (rote Linie). (Quelle: ETH-Rat) 

Studierendenanzahl an den ETHs stieg von 2017 bis 2024 um 27 Prozent (blaue Linie, indexiert), der inflationsbereinigte Bundesbeitrag um 0,2 Prozent (rote Linie, indexiert und inflationsbereinigt). (Quelle: ETH-Rat).

Casutt betonte die dezidierte Haltung des ETH-Rats: Studierende seien primär als Investition in den zukünftigen Mehrwert der Volkswirtschaft zu betrachten und nicht als blosse «Semestergebührenzahlende». Dies gelte insbesondere für ausländische Studierende, die massgeblich zur Innovationskraft der Schweiz beitrügen. Über 50 Prozent der Start-up-Gründungen und Spin-offs im ETH-Bereich gingen auf diese Gruppe zurück. Die ETH vertrete die Ansicht, dass Studierende als Erfolgsfaktoren für das Land betrachtet werden müssen und nicht als Einnahmequelle für Hochschulen. Allfällige Mehreinnahmen durch Gebührenerhöhungen stünden in keinem Verhältnis zu den potenziellen Verlusten. Sollten sich Talente aufgrund finanzieller Hürden gegen ein Studium entscheiden, drohten der Schweiz langfristig Schäden durch nicht realisierte Unternehmensgründungen und ein verschärfter Fachkräftemangel.

Kosten der Studienrichtung, in Tausend Franken pro Jahr. (Quelle: ETH-Rat)

Die Perspektive der Bundespolitik: Sparzwang und Kompromisswege

Ständerat Dr. phil. Jakob Stark eröffnete sein Votum mit einem Rückblick auf seine eigene Bildungsbiografie. Als Sohn eines Landwirts habe er sein Studium an der Universität Zürich mittels Stipendien und Erwerbsarbeit finanziert. Ergänzt wurde dies durch ein privates Darlehen seiner damaligen Freundin und heutigen Ehefrau, sodass er sein siebenjähriges Studium bis zur Promotion mit Schulden in der Höhe von 25 000 Franken abschloss. Mit diesem persönlichen Exkurs verdeutlichte Stark, dass Finanzierungsfragen und Verschuldung für Studierende keine neuen Phänomene seien.

Zur aktuellen Lage führte er aus, dass die zuständigen Kommissionen des National- und Ständerats im Rahmen des Entlastungsprogramms für den Bundeshaushalt einschneidende Massnahmen beschlossen hätten. Konkret sei vorgesehen, die Studiengebühren für inländische Studierende um 50 Prozent und für ausländische Studierende um 100 Prozent zu erhöhen.
Stark räumte ein, dass der Bildungsbereich durch die Schuldenbremse vergleichsweise stark unter Druck geraten sei. Dennoch verteidigte er das Vorgehen: Das Parlament gehe davon aus, dass die Studierendenzahlen trotz höherer Kosten stabil bleiben würden. Kritisch merkte er an, dass dem rasanten Wachstum der ETH – obschon eine nationale Erfolgsgeschichte – ein klares Konzept fehle. Dies habe das Parlament dazu bewogen, den ETH-Rat faktisch zur Gebührenerhöhung zu zwingen. Die ursprünglichen Forderungen der Expertengruppe seien durch den Bundesrat bereits abgeschwächt worden. 

Stark betonte, dass er die aktuelle Vorlage – Studiengebührenerhöhung für Inländer um 50 Prozent und für Ausländer um 100 Prozent – als gangbare Kompromisslösung betrachte. Er hoffe daher, dass ein Referendum ausbleibe.

Während ein Grossteil der Studierenden die Mehrkosten durch die Unterstützung des Elternhauses auffangen könne, sehe er bei der sozialen Absicherung Handlungsbedarf. Die Schweiz weise im internationalen Vergleich eine tiefe Stipendienquote auf. Daher plädiere er dafür, parallel zu den Gebührenerhöhungen die Hürden für Stipendiengesuche zu senken und verstärkt auf zinsgünstige Studiendarlehen zu setzen, um die Chancengerechtigkeit zu wahren.

 

Bildungsgerechtigkeit und soziale Hürden: Die Perspektive des VSS

Klara Sasse, Co-Präsidentin des Verbands Schweizerischer Studierendenschaften (VSS), konterte die rein fiskalische Argumentation mit einem Blick auf die studentische Lebensrealität. Auch sie persönlich sei für ihr Mathematik-Studium an der ETH Zürich – gerade aufgrund der geringen vorlesungsfreien Zeit an der ETH – auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern sowie auf Nebentätigkeiten als Gymnasiallehrerin und studentische Mitarbeiterin angewiesen.

Die Kernbotschaft des VSS sei klar: Bildung betreffe die gesamte Gesellschaft. Die Schweiz müsse ihr Fachkräftepotential voll ausschöpfen, weshalb Hochschulen für die talentiertesten Köpfe offenstehen sollten – unabhängig von deren sozioökonomischem Hintergrund. Sasse warnte eindringlich davor, dass Gebührenerhöhungen als Filter wirkten und einen chancengerechten Bildungszugang verhinderten.

Was in politischen Debatten oft als moderater Betrag abgetan werde, könne für ein studentisches Budget eine enorme Belastung darstellen. Eine Erhöhung um beispielsweise 1 600 Franken entspreche aus Sicht der Studierenden drei Monatsmieten. Solche Mehrkosten würden die Abhängigkeit von Dritten oder dem Elternhaus weiter verschärfen. 

Sie verwies auf eine bemerkenswerte Aussage am ETH-Tag von Bundesrat Albert Rösti v/o Calypso (Akademisch Landwirtschaftliche Verbindung, CCZ), wonach sich dessen eigene Familie dreifach höhere Gebühren für seine Ausbildung schlicht nicht hätte leisten können. Ihr Fazit fiel dementsprechend pointiert aus: Sollten die Gebührenerhöhungen tatsächlich umgesetzt werden, könne man den Studierenden der Zukunft «nur noch reiche Eltern wünschen».

Besonders besorgt zeigte sich Sasse über die teils gesundheitlichen Auswirkungen des finanziellen Drucks. Unter Verweis auf Daten des Bundesamtes für Statistik legte sie dar, dass bereits heute 29 Prozent der Studierenden an Depressionen leiden: 2020 habe dieser Anteil noch bei 23 Prozent gelegen. Ebenfalls führte Sasse aus, dass diese Depressionen oft im Zusammenhang mit der finanziellen Belastung der Studierenden stünden 

Dabei zeigen sich auch Unterschiede zwischen den Geschlechtern. So gaben 2022 30 Prozent aller jungen Frauen zwischen 15 und 24 Jahren und 15 Prozent der gleichaltrigen jungen Männer an, unter mittelschweren bis schweren Depressionen zu leiden. Sasse mahnte, dass kurzfristige Einsparungen im Bildungshaushalt langfristig teuer zu stehen kämen: Wenn die psychische Belastung steige, würden die daraus resultierenden medizinischen Kosten letztlich die Allgemeinheit und die Krankenkassen belasten. Bildungspolitik müsse daher auch als präventive Gesellschaftspolitik verstanden werden.

Das BSS Gebäude, Standort Basel. (Bild: © Alessandro Della Bella / ETH Zürich)

Pragmatismus und Systemkritik: Der Ruf nach Liberalisierung

Hans Däscher v/o Aquino (Lepontia Cantonale) bereicherte die Diskussion mit einem betont pragmatischen Rückblick auf seinen eigenen Werdegang. Er habe seine Abendmatura sowie sein Studium an den Universitäten Basel und Genf eigenständig als Nachtportier finanziert. Rückblickend merkte er kritisch an, dass er sich den Besuch mancher Vorlesung zugunsten des Selbststudiums hätte sparen können, da ihn gewisse Vorlesungen nur unzureichend auf die Anwaltsprüfung vorbereitet hätten.

Aquino schloss sich der Ansicht der Nationalrätin Katja Christ (GLP) an, wonach höhere Studiengebühren durchaus positive Anreize setzen könnten: Sie führten tendenziell zu einem schnelleren Studienabschluss und zwängen dazu, die Notwendigkeit eines akademischen Titels für das angestrebte Berufsbild kritisch zu hinterfragen. Obwohl er selbst ohne staatliche Unterstützung ausgekommen sei, sprach sich Aquino dezidiert für die Bereitstellung unkomplizierter und vor allem auch zinsloser Studiendarlehen wie bspw. im Kanton St. Gallen aus. Sein Modell sieht vor, diese Darlehen so auszugestalten, dass sie zudem keiner Teuerungsanpassung unterliegen – eine spätere Rückzahlung fiele somit aufgrund der Inflation real günstiger aus als eine sofortige. Zudem forderte er, bei der Vergabe solcher Darlehen das Einkommen der Eltern weitaus geringer zu gewichten, als dies in der aktuellen kantonalen Praxis der Fall sei. 
Er sprach sich gegen pauschale Subventionen von Studiengebühren aus, die die gesamte studierende Bevölkerung gegenüber anderen Schichten bevorzugen; insbesondere die gehobene Schicht benötige keine staatliche Unterstützung bei den Gebühren. Vielmehr plädierte Aquino für eine stärkere Liberalisierung und die Aufwertung der dualen Bildung:

  • Berufslehre in der Justiz: Einfachere juristische Tätigkeiten (bspw. Aktenführung, Protokollführung), die derzeit oft von Volontären bzw. Auditoren mit Masterabschluss erledigt werden, sollten für Personen mit einer entsprechenden juristischen Berufslehre ab 16 Jahren geöffnet werden. Ein akademisches Studium könnte bei Bedarf später angeschlossen werden. Als Vorbild nannte er den Kanton St. Gallen, wo man auch ohne juristisches Studium über eine Gerichts-, Notariats- oder Handelsregisterlehre und den Besuch einer höheren Fachschule den Titel des Rechtsagenten erwerben könne, welcher ebenfalls die Parteivertretung vor Gerichten erlaube.
  • Alternative Wege: Er verwies auf erfolgreiche Modelle wie die Zulassung zum Studium ohne Matura (für gewisse Studiengänge etwa in Genf oder Chur) und setzt sich für die Aufhebung von Zulassungsschranken zu Ausbildungen und zu gewissen Berufsbildern ein: Richter ohne zwingende akademische rechtswissenschaftliche Vorbildung oder Abschlüsse wie den eidgenössisch diplomierten Wirtschaftsprüfer, die auch ohne universitäres, wirtschaftswissenschaftliches Studium (über eine kaufmännische Lehre und dem eidgenössischen Fachausweis Treuhand) zugänglich seien. Er hoffe, dass weitere Zulassungsschranken fallen.

 

Bildung als Investition: Zwischen Sparzwang und Fachkräftesicherung

Jonathan Durrer v/o Eloquent (AV Berchtoldia) brachte die unmittelbare Perspektive der Studienanfängerinnen und -anfänger ein. Eloquent, der vor seinem Studium im technischen Support der Gebäudereinigung tätig war, lebe nach einem «asketischen» Lebensstil. Er selbst finanziere sein Studium in Bern durch Ersparnisse aus seiner vorangegangenen Berufstätigkeit sowie durch die Unterstützung seiner Eltern. Die drohenden Gebührenerhöhungen betrachte  er jedoch als massive psychologische Belastung für seine Generation.

Besonders kritisch äusserte er sich zu den kumulierten Kosten an bestimmten Bildungsstandorten. Ein Studium in Zürich oder an der Universität St. Gallen (HSG) sei bereits heute aufgrund des prekären Wohnungsmarktes oder spezifischer Gebührenstrukturen deutlich teurer als anderswo. Da zudem nicht sämtliche Studiengänge an jedem Standort angeboten würden, seien viele Studierende zur Mobilität bzw. zum Verlassen des Elternhauses gezwungen, was die finanzielle Belastung weiter verschärfen könne. Eloquent monierte, dass das aktuelle Stipendiensystem «völlig quer» in der Bildungslandschaft stehe und auf die geplanten Gebührenerhöhungen in keiner Weise vorbereitet sei. Er erinnerte daran, dass die Schweiz – mangels Vorkommen natürlicher Ressourcen– auf die Qualifikation ihrer Fachkräfte als einzige echte Ressource angewiesen sei. Eine Erhöhung der Hürden für den Bildungszugang sei daher der falsche strategische Ansatz.

Zum Abschluss unterstrich er seine Haltung mit einem Zitat von John F. Kennedy: «There is only one thing in the long run more expensive than education: no education.»

 

Ungleichbehandlung: Covid-Kredite versus Stipendienwesen

Einen kritischen Akzent setzte Niki Haas v/o Vash (AV Orion), der aus seiner beruflichen Praxis in einer Wirtschaftskanzlei berichtete. In seiner dortigen Tätigkeit betreute er unter anderem eine private Bildungsinstitution bei Pilotversuchen zur Stipendienerlangung für ihre Lernenden in verschiedenen Kantonen. Parallel dazu begleitete er KMU-Mandanten der Kanzlei bei der Beantragung von Covid-Krediten. Aus dieser Doppelrolle heraus zog er eine provokante Parallele zwischen der staatlichen Unterstützung für Unternehmen und jener für Studierende: Vash schilderte die Stipendienvergabe in den Kantonen als «rigoros» und «nahezu abschreckend». Er habe erleben müssen, dass nahezu identische Dossiers unterschiedlich behandelt wurden. Häufig vermittelten die Kantone den Eindruck , dass nach dem Prinzip des Generalverdachts agiert wurde, um die Vergabe von Geldern um jeden Preis zu minimieren. Der Verdacht? Die Leute würden sich ein Stipendium erschleichen wollen.

Diesem bürokratischen Hürdenlauf stellte er die unkomplizierte Vergabe der Covid-Kredite gegenüber: Unternehmen hätten auf Basis einfacher, selbsterstellter Unterlagen ohne genauere Überprüfung, oft binnen kürzester Zeit, sechsstellige Summen erhalten. Zudem seien diese Kredite vom Bund auch noch durch Bürgschaften abgesichert worden. Wie aus den Zeitungen ersichtlich, seien die Strafverfolgungsbehörden nun schweizweit damit beschäftig, zahlreiche und teils massive Betrugsfälle bei den Covid-Krediten zu untersuchen, wobei die Zahlungsunfähigkeit der Betrüger den Bundeshaushalt belaste. 

Vash stellte die grundsätzliche Gerechtigkeitsfrage: Warum werde der Spardruck beziehungsweise die fehlende Stipendienvergabe nun bei den unbescholtenen Studierenden – deren «Geschäftsplan» der Studienabschluss und der Dienst an der Volkswirtschaft sei – mit solcher Härte durchgesetzt, während man der Privatwirtschaft staatliche Gelder mit vergleichsweise geringer Kontrolle sprach? Zudem stellte er die Frage, ob Studiendarlehen nicht auch vom Bund verbürgt werden sollten, ähnlich wie damals die Covid-Kredite, , um deren Vergabe zu vereinfachen.

Campus-Szene. (Bild: © Alessandro Della Bella / ETH Zürich)

Die Antwort der Politik: Krisenmodus versus Regelsystem

Ständerat Stark zeigte Verständnis für diese Kritik und räumte ein, dass die Risiken bei den Covid-Hilfen im Nachhinein betrachtet massiv unterschätzt worden seien. Er begründete die damalige Praxis mit der extremen zeitlichen Dringlichkeit der Pandemie, in der die Kapazitäten für eine vertiefte Prüfung schlicht fehlten, und Schnelligkeit vor Gründlichkeit ging. Im Gegensatz dazu treffe das Stipendienwesen auf ein «lang erprobtes System» der Kantone. Während die Wirtschaftshilfe als einmaliger, risikobehafteter Ausnahmezustand zu verstehen sei, unterliege die Bildungsfinanzierung den ordentlichen, über Jahrzehnte gewachsenen und dementsprechend strengen Prüfmechanismen der kantonalen Verwaltung.

Den Abschluss der inhaltlichen Debatte markierte eine provokante Publikumsfrage von Loris Gamsa v/o Schwank (AKV Neu-Romania). Er griff eine medial diskutierte Idee auf: Sollten Absolventen, die nach dem Studium lediglich in Teilzeit arbeiten und somit ein geringeres Steuervolumen generieren, rückwirkend stärker an den Ausbildungskosten beteiligt werden? Diese Frage nach der individuellen «Rückzahlung» der staatlichen Bildungsinvestition löste eine grundsätzliche Replik aus.

Klara Sasse antwortete auf diese Frage mit der Grundhaltung, dass Teilzeitarbeiten nicht pauschal bestraft werden solle: Die allermeisten Studierenden würden während ihres Lebens die Ausbildungskosten durch Steuern, geschaffene Stellen und ihre Tätigkeit insgesamt in einer Form oder der anderen an den Staat zurückzahlen.. Studierende würden Eltern und leisteten wichtige, meist unbezahlte Carearbeit, auf die der Staat angewiesen sei. Andere Menschen könnten aus gesundheitlichen Gründen nicht Vollzeit arbeiten oder sie fänden nicht sofort eine Stelle – nicht weil sie nicht gebraucht würden, sondern weil die wirtschaftliche Lage teils einfach zu Verzögerungen bei den Einstellungen führe, wie auch in der aktuellen Lage. 

Es gäbe selbstverständlich auch Personen, die sich bewusst gegen eine 100-Prozent-Tätigkeit entschieden, um mehr Freizeit zu haben, aber das heutige System zahle sich aus! Das Studium sei attraktiv für Studierende, aber auch für den Staat selbst, denn das Geld, das in die Ausbildung investiert werde, komme vervielfacht wieder beim Staat an. Ständerat Jakob Stark schloss sich dieser liberalen Haltung überraschend deutlich an. Für ihn stelle Teilzeitarbeit kein strukturelles Problem dar, das nach staatlicher Intervention verlange. Er warnte davor, die Gesetzgebung durch immer komplexere Rückforderungsmechanismen weiter aufzublähen. Der Staat müsse nicht alles überregulieren; Akademiker brächten der Volkswirtschaft auch ohne Vollzeitpensum einen massiven Mehrwert, der das System stabilisiere.

----

Gut besuchtes BPK-Podium

Am 26. Februar 2026 lud die Bildungspolitische Kommission (BPK) gemeinsam mit dem Corporationen Convent Zürich (CCZ), dem grössten Platzverband der Schweiz, zur Podiumsdiskussion zum Thema «Bildung hat ihren Preis?» ein. 
Im Zentrum der Debatte standen das geplante Sparpaket des Bundes sowie die darin vorgesehene Erhöhung der Studiengebühren. Erfreulicherweise folgten nicht nur StV-Mitglieder aus Fribourg, Bern, Luzern und St. Gallen der Einladung; dank der Kooperation mit dem CCZ fanden auch zahlreiche lokale Studierende den Weg in die Veranstaltung.

Die Podiumsteilnehmenden zusammen mit Mitgliedern der BPK. (Foto : Nico Jenny v/o Lucerovic)

Das Podium war vielseitig besetzt:

  • Ständerat Dr. phil. Jakob Stark (SVP/TG) brachte als Präsident der ständerätlichen Finanzkommission sowie als Mitglied der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) die bundespolitische Perspektive ein.
  • Klara Sasse, Co-Präsidentin des Verbands Schweizerischer Studierendenschaften (VSS), vertrat die Interessen der staatlichen Studierendenschaften.
  • Die korporierte Seite wurde durch lic. iur. Hans Däscher v/o Aquino (Lepontia Cantonale, Rechtsanwalt und Kreisrichter) sowie stud. iur. Jonathan Durrer v/o Eloquent (AV Berchtoldia) repräsentiert.
  • Die Moderation übernahm Manuel Rölli v/o Hermaion (AV Semper Fidelis), der seine Erfahrung als Programm-Manager von «Jugend debattiert» nutzte, um eine strukturierte und dynamische Diskussion mit grosser Professionalität und Charme zu leiten.

Am anschliessenden Apéro riche stärkten sich die Teilnehmenden zunächst in entspannter Runde, bevor einige der Anwesenden weiter in das nahe am Campus gelegene Stammlokal der AV Orion zogen, um dort an der Semestereröffnungskneipe teilzunehmen.

Ad personam: Niki Haas v/o Vash, MLaw UZH, ist Präsident des Statutenwächterrates des CCZ. Er war in einer Anwaltskanzlei sowie am Bezirksgericht Zürich tätig und wird 2027 in Zürich die mündliche Anwaltsprüfung ablegen. 2013 – 2015 Präsident ELSA Switzerland, 2015 – 2020 Vizepräsident des Ehrengerichts des Schw. StV, 2021 – 2023 Präsident des CCZ. Er ist Mitglied der AV Orion.

Staatsrätin Franziska Biner hielt am Zentralfest-Sonntag, 30. August 2026, die Festrede. (Foto: Ingemar Imboden)

«Ihr Verein ist ein Gegenmittel gegen den Individualismus in unserer Gesellschaft.»

Festrede von Staatsrätin Franziska Biner, gehalten am 30. August 2026.

31.08.2026

mehr lesen