Standpunkte

2025
Entscheid Bundesgericht zu Männerverbindungen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Universität Lausanne und die École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) der Studentenverbindung Zofingerverein (Zofingia) die Anerkennung als universitäre Vereinigung verwehren dürfen, weil sie ausschliesslich Männer aufnehmen. Das Bundesgericht gewichtet die Gleichbehandlung der Geschlechter höher als die Vereinigungsfreiheit.
Das Zentralkomitee des Schweizerischen Studentenvereins nimmt von diesem Entscheid Kenntnis und hält fest, dass es in unserem Verein mit 6500 Mitgliedern den einzelnen Sektionen bereits seit 1968 freigestellt ist, ausschliesslich Männer, ausschliesslich Frauen oder beides aufzunehmen. Es gibt beim Schw. StV auch geschlechtergetrennte Verbindungen, dennoch wird in der Praxis der Austausch zwischen StVerinnen und StVer sehr stark gelebt.
Auf allen Universitätsplätzen können Frauen in Sektionen des Schw. StV eintreten, damit auch Mitglied des Schw. StV werden und so vom schweizweiten Netzwerk profitieren. Auf den meisten Hochschulplätzen (bspw. Freiburg, Luzern, St. Gallen) sind StV-Verbindungen an der Universität akkreditiert, was wir sehr begrüssen.
In der Medienmitteilung des Bundesgerichts mit dem Titel «Keine Anerkennung der Zofingia durch Universität Lausanne und EPFL» kann der falsche Eindruck entstehen, dass einer reinen Männerverbindung der Zutritt zur Hochschule verwehrt ist. Erst beim Lesen des gesamten Textes wird ersichtlich, dass nur eine anerkannte Gruppierung die Räumlichkeiten der Universität zu günstigeren Konditionen nützen kann und sich auf der Internetseite der Universität präsentieren kann.

zur Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 5. Mai 2025

Für moderate Studiengebühren

Der Schweizerische Studentenverein nimmt mit grosser Besorgnis Kenntnis von den Diskussionen über teils massive Erhöhungen der Studiengebühren an Universitäten und Hochschulen. Wir setzen uns seit jeher dafür ein, dass der Zugang zu den Bildungsstätten nicht von der materiellen Leistungsfähigkeit der Studierenden oder ihrer Erziehungsberechtigten abhängen darf. Zu hohe Studiengebühren führen zu einer indirekten Zugangsbeschränkung (Numerus Clausus) und schränken die Mobilität zwischen Studienplätzen in unnötiger Weise ein.

Unser Bildungssystem und die Innovationskraft der Forschung stellen eine zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunft der Schweiz dar. Es ist deshalb falsch, wenn Bund und Kantone in diesem Bereich finanzielle Einsparungen suchen.

Wir wiederholen zudem, dass sich Sparbemühungen regelmässig auch auf die Gewährung von Stipendien auswirken. Der Schw. StV lehnt insbesondere die Verschiebung von Stipendien auf Darlehen ab, weil das zu einer inakzeptablen Verschuldung der künftigen Hochschulabsolventinnen und –absolventen führt.

2024
Gegen die Kürzung der Jugendförderungsbeiträge

Der Schweizerische Studentenverein wehrt sich gegen eine Kürzung der Bundesmittel für die Jugendförderung.
Wir verstehen die Jugend als Trägerin der künftigen Verantwortung in der Gesellschaft. Sie muss in ihrer Entwicklung entsprechend begleitet und unterstützt werden. Dazu leisten die Jugendorganisationen einen wesentlichen Beitrag. Wir sind überzeugt, dass der Schweizerische Studentenverein und seine Sektionen im Rahmen der Jugendförderung ebenfalls einen wertvollen Beitrag leistet.
 

Für eine starke Armee und Freiheit

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Studentenvereins vom 6. September 2024 unterstützte mit klarem Mehr einen Antrag aus den eigenen Reihen.
Wir fordern deshalb eine starke Schweizer Armee, die schnellstmöglich verteidigungsfähig ist. Gemäss unserem Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2019 wahrt der Staat das Gewaltmonopol und stellt mit einer glaubwürdigen Milizarmee die bewaffnete Neutralität und den Schutz der Bevölkerung sicher. Dieser Grundsatz hat seit 2019 aufgrund verschiedener neuer Konflikte stark an Bedeutung gewonnen.

Bedenken bezüglich der Entlassungen bei Tamedia

Der Schweizerischen Studentenverein ist besorgt über die jüngsten Sparmassnahmen der Tamedia / TX Group und deren Auswirkungen auf die Medienlandschaft in der Romandie.
Wir stehen uneingeschränkt hinter einer mehrsprachigen Schweiz, in der die verschiedenen Sprachregionen auf Augenhöhe und mit dem gebotenen Respekt für die regionalen Besonderheiten leben und arbeiten. Deshalb erwarten wir, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass die mediale Vielfalt in der Schweiz erhalten bleibt.

2023
Genugtuung über Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Anerkennung der Zofingia durch die ETH Lausanne

Der Schweizerische Studentenverein nimmt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2023 zur universitären Anerkennung einer Studentenverbindung durch die ETH Lausanne mit Befriedigung zur Kenntnis.
Wir nehmen seit dem Jahr 1968 Frauen in unseren Verein auf. Gleichwohl entspricht es unserem gesellschaftlichen Verständnis, dass eine Sektion selbst darüber befinden können muss, wie sie sich zusammensetzen will. So kennt unser Verein gemischte Verbindungen und solche, denen ausschliesslich Männer oder ausschliesslich Frauen angehören können. Aus diesem Umstand dürfen keine Nachteile entstehen.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wurde allerdings von der ETH Lausanne vor dem Bundesgericht angefochten und ein Entscheid seitens des Bundesgerichts steht noch aus.