Standpunkte

2024
Gegen die Kürzung der Jugendförderungsbeiträge

Der Schweizerische Studentenverein wehrt sich gegen eine Kürzung der Bundesmittel für die Jugendförderung.
Wir verstehen die Jugend als Trägerin der künftigen Verantwortung in der Gesellschaft. Sie muss in ihrer Entwicklung entsprechend begleitet und unterstützt werden. Dazu leisten die Jugendorganisationen einen wesentlichen Beitrag. Wir sind überzeugt, dass der Schweizerische Studentenverein und seine Sektionen im Rahmen der Jugendförderung ebenfalls einen wertvollen Beitrag leistet.
 

Für eine starke Armee und Freiheit

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Studentenvereins vom 6. September 2024 unterstützte mit klarem Mehr einen Antrag aus den eigenen Reihen.
Wir fordern deshalb eine starke Schweizer Armee, die schnellstmöglich verteidigungsfähig ist. Gemäss unserem Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2019 wahrt der Staat das Gewaltmonopol und stellt mit einer glaubwürdigen Milizarmee die bewaffnete Neutralität und den Schutz der Bevölkerung sicher. Dieser Grundsatz hat seit 2019 aufgrund verschiedener neuer Konflikte stark an Bedeutung gewonnen.

Bedenken bezüglich der Entlassungen bei Tamedia

Der Schweizerischen Studentenverein ist besorgt über die jüngsten Sparmassnahmen der Tamedia / TX Group und deren Auswirkungen auf die Medienlandschaft in der Romandie.
Wir stehen uneingeschränkt hinter einer mehrsprachigen Schweiz, in der die verschiedenen Sprachregionen auf Augenhöhe und mit dem gebotenen Respekt für die regionalen Besonderheiten leben und arbeiten. Deshalb erwarten wir, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass die mediale Vielfalt in der Schweiz erhalten bleibt.

2023
Genugtuung über Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Anerkennung der Zofingia durch die ETH Lausanne

Der Schweizerische Studentenverein nimmt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2023 zur universitären Anerkennung einer Studentenverbindung durch die ETH Lausanne mit Befriedigung zur Kenntnis.
Wir nehmen seit dem Jahr 1968 Frauen in unseren Verein auf. Gleichwohl entspricht es unserem gesellschaftlichen Verständnis, dass eine Sektion selbst darüber befinden können muss, wie sie sich zusammensetzen will. So kennt unser Verein gemischte Verbindungen und solche, denen ausschliesslich Männer oder ausschliesslich Frauen angehören können. Aus diesem Umstand dürfen keine Nachteile entstehen.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wurde allerdings von der ETH Lausanne vor dem Bundesgericht angefochten und ein Entscheid seitens des Bundesgerichts steht noch aus.