Titelbild zum Artikel Das Mass aller aussenpolitischen Dinge

Die Helvetia, blumenbekränzt und mit Lanze und Schweizer Wappenschild, auf einer Fotografie 1896. (Schweizerisches Nationalmuseum, LM-101066, koloriert und an den Rändern erweitert durch KI)

11.02.2026

Das Mass aller aussenpolitischen Dinge

In konfliktreichen Zeiten wird die Neutralität besonders hitzig debattiert. Das war bereits so in der Zeit der Bundesstaatsgründung, als Krisen, Kriege und Revolutionen das Verhältnis der Schweiz zum Ausland wiederholt auf den Prüfstand stellten. Neutralität war im damaligen Kontext nur als bewaffnete Neutralität zu bewerkstelligen. Bereits in den ersten Jahrzehnten nach 1848 wurde sie zum identitätsstiftenden Prinzip. Dies zeigt sich eindrücklich bei Guillaume Henri Dufour.

Text: Joseph Jung v/o Matt 

 

Mit der Unterzeichnung der Neutralitätsurkunde am 20. November 1815 anerkannten die europäischen Grossmächte im Rahmen des Wiener Kongresses den neutralen Status der Schweiz. Die Verpflichtung der Schweiz, sich nicht an Kriegen zwischen Drittstaaten zu beteiligen, lag sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch in demjenigen der Mächte. Mit der Neutralitätsurkunde wurde der Schweiz vollkommene Souveränität garantiert. Dadurch sollte verhindert werden, dass sie je wieder von einer auswärtigen Macht abhängig werden würde, wie dies unter dem beherrschenden Einfluss des napoleonischen Frankreichs der Fall gewesen war. 

Die Garantie der Neutralität schloss die Zusicherung ein, dass die Grenzen der Schweiz respektiert werden würden. So gesehen, waren die europäischen Mächte nach schweizerischem Verständnis die Verpflichtung eingegangen, bei Grenzverletzungen zugunsten der Schweiz einzuschreiten. Später präzisierte die Eidgenossenschaft, dass dies kein Recht der mitunterzeichnenden Mächte sei, da allein sie entscheide, ob und unter welchen Bedingungen sie Hilfe beanspruchen wolle.

«Wenn das Vaterland ruft!» Patriotisches Bild mit Student, Soldat und Landsturmmann im Umfeld des drohenden Kriegs mit Preussen 1856/57. Lithografie von Albert Landerer (1816–1893) und Johann Friedrich Hasler (1808–1871). (Bild: Joseph Jung: Aufbruch) 

Verankerung in der Bundesverfassung

Kaum waren die innenpolitischen Krisen der 1840er-Jahre, die zum Sonderbundskrieg geführt hatten, bewältigt, sah sich die Schweiz mit neuen Konfliktpotenzialen und Problemstellungen konfrontiert. Dabei wurde eine gehörige Sprengkraft aufgebaut, die den Bestand des jungen Bundesstaats verschiedentlich gefährdete. Die Schweiz geriet ins Spannungsfeld europäischer Kriege und Revolutionen. Dabei war sie gezwungen, ihren neutralen Status genauer zu definieren. Bald wurde deutlich, dass das Asylrecht als integrierender Bestandteil der Neutralität zu betrachten war. Doch stellten sich weitere Fragen:

  • War die Schweiz bereit, den politischen Flüchtlingen, die nunmehr zu Tausenden ins Land strömten, das Recht auf Asyl zu gewähren, und welche persönlichen Freiheiten durften die Flüchtlinge in Anspruch nehmen?
  • Durften die kantonalen Behörden, in deren Kompetenz das Asylwesen lag, zulassen, dass politische Flüchtlinge, von denen sich manche in bewaffneten Gruppen oder gar als zerriebene Kampfformationen mit leichten und schweren Waffen in die Schweiz abgesetzt hatten, von ihrem Zufluchtsort aus gegen ihre Herkunftsländer agitierten?
  • Wie hatte sich der Bund zu verhalten, wenn die Asyl- und Flüchtlingspolitik kantonaler Behörden den eidgenössischen Interessen zuwiderlief und gar militärische Konfrontationen mit Nachbarstaaten provozierte?
  • Genügten zur Sicherung der Neutralität die Garantien der europäischen Mächte oder bedurfte es dazu eigener militärischer Anstrengungen?

Diese Konstellationen zwangen den jungen Bundesstaat, die Neutralitätspolitik im Blick auf aktuelle Problemstellungen auszudifferenzieren und damit zugleich auch die Grundsätze seiner Aussenpolitik zu formulieren. Die Eckpfeiler der Aussenpolitik waren in der Bundesverfassung verankert: Gemäss Zweckartikel hatte der Bund die Unabhängigkeit des Vaterlands gegen aussen zu behaupten (Art. 2). Unter die Befugnisse der Bundesversammlung fielen unter anderem die Massnahmen zur Garantie der äusseren Sicherheit, das heisst zur Gewährleistung von Unabhängigkeit und Neutralität (Art. 74, ad 6). Der Bundesrat hatte über die Erfüllung dieser Aufgaben zu wachen (Art. 90, ad 9). Was die Asyl- und Flüchtlingspolitik betraf, so verblieb diese grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Doch dem Bund stand das Recht zu, Fremde, welche die Sicherheit der Eidgenossenschaft gefährdeten, wegzuweisen (Art. 57).

Mit dieser Verankerung in der Bundesverfassung wurde ein unmissverständliches Zeichen gesetzt, dass die Unabhängigkeit des Landes zu verteidigen war und die Aussenpolitik des jungen Bundesstaats auf der Neutralität zu beruhen hatte. Diese beiden Elemente wurden schnell zu einem identitätsstiftenden Prinzip der Schweiz. Denn angesichts der militärischen Auseinandersetzungen, die den jungen Bundesstaat 1848/49 und in den 1850er-Jahren bedrohten, bildete sich das «einzig Volk von Brüdern» nicht auf der politischen Bühne, sondern bei Truppenzusammenzügen und namentlich im Aktivdienst. In Not und Gefahr wuchsen Sieger und Verlierer des Bürgerkriegs von 1847 zusammen. Und so wurde das «einig Vaterland» besungen, das es kurz zuvor nicht gegeben hatte. Diese Feststellung steht ganz im Gegensatz zu einer bis heute verbreiteten Meinung, die besagt, dass die Neutralität diese Ausstrahlung erst im Ersten Weltkrieg gewonnen habe. Bis dahin habe sie eine untergeordnete Rolle gespielt.

1840 wurde Dufours Vorschlag für eine Schweizer Fahne mit weissen Kreuz auf rotem Grund von der Tagsatzung angenommen. (Bild: Albert Bruckner: Schweizer Fahnenbuch) 

Weitere neutralitätspolitische Schlüsseldokumente

Die Bedeutung der Neutralität für die Aussenpolitik der jungen Schweiz kommt nicht erst in der Bundesverfassung zum Ausdruck. Sie prägt bereits die kritischen Diskussionen, die von den relevanten staatspolitischen Gremien – Tagsatzung und Verfassungsrat – sowie den führenden liberal-radikalen Staatsmännern 1848 im Vorfeld geführt wurden. Die Ergebnisse dieser Debatte wurden namentlich in drei Schlüsseldokumenten festgehalten, zunächst im Kreisschreiben vom 28. Februar 1848, das die bernische Regierung als damaliger eidgenössischer Vorort unter Bundespräsident Ulrich Ochsenbein (1811 – 1890) den Kantonen zustellte. Darin wird festgehalten, es sei die Aufgabe der Schweiz, die von ihr in Anspruch genommene Neutralität unter allen Umständen und mit allen Kräften aufrechtzuerhalten. Von einem Bündnis mit dem Königreich Sardinien-Piemont gegen Österreich sei abzusehen. Flüchtlingen sei in Handhabung des Asylrechts und nach dem Gesetz der Humanität ruhiger Aufenthalt zu gewähren. Bewaffnet in die Schweiz eintretende Flüchtlinge seien aber sofort zu entwaffnen. Überdies sei darüber zu wachen, dass das Asyl nicht zu Umtrieben gegen die Nachbarstaaten missbraucht werde.

Das zweite Dokument ist das Protokoll der Tagsatzung vom April 1848, welche die neutralitätspolitischen Grundsätze vom Februar 1848 bekräftigte. Die Schweiz dürfe keine Bündnisse eingehen; sie müsse strikt neutral bleiben und die Aussenpolitik sei ausschliesslich Sache des Bundes. Eine kantonale Separatpolitik sei nicht zulässig. Das dritte Dokument ist ein eigentlicher aussenpolitischer Leitfaden, den Ochsenbein im Mai 1848 für die Tagsatzung und für den Bernischen Grossen Rat formulierte. Darin wird die Neutralität als Grundsatz gesamteidgenössischer Politik bekräftigt. Kantonale Alleingänge werden erneut verurteilt. Die Tagsatzung verbot das Anwerben von Söldnern und die Bildung bewaffneter Korps auf Schweizer Boden. Allerdings lehnte sie es ab, die Neutralität als Bundeszweck zu bezeichnen, weil sie keine dogmatische, sondern eine funktionale Neutralität anstrebte. Das heisst: Sie verstand die Neutralität als Mittel zum Zweck, um die Unabhängigkeit des Landes zu sichern. Und nur wenn die Unabhängigkeit der Schweiz nicht mehr anders sichergestellt werden könne, nur als diese ultima ratio dürfe die Neutralität aufgegeben werden. Diese Einschränkung ändert jedoch nichts an der existenziellen Bedeutung der Neutralität für den jungen Bundesstaat: Sie war das Mass aller aussenpolitischen Dinge.

Als das neutralitätspolitische Schlüsseldokument vom Februar 1848 formuliert wurde, war die Revolution in Frankreich bereits im Gange. Nicht im Geringsten absehbar waren indes die gewaltigen Erschütterungen, die ab dem Frühjahr 1848 die anderen Nachbarländer der Schweiz erfassen sollten. Und noch bevor der neue Bundesstaat Ende 1848 aus der Taufe gehoben wurde, stellten sich aufgrund der Entwicklungen in Europa neue Fragen: Galt die proklamierte Neutralität auch dann, wenn es um einen Kampf der Prinzipien ging: Freiheit und Demokratie hier, reaktionärer Absolutismus dort? Durfte die Schweiz bei einer solchen Ausmarchung abseitsstehen und sich hinter ihrer Neutralität verstecken? Der neue Bundesstaat erbte diese Problemstellungen und musste Antworten finden.

Kampf der Werte und Prinzipien

So einfach, wie sich die plakative Gegenüberstellung der Werte auf den ersten Blick präsentierte, war es nicht. Ging es bei der guerra santa – so der Kampfruf, unter dem König Karl Albert von Sardinien-Piemont (1798 – 1849) die Österreicher aus Italien hinauswerfen wollte – tatsächlich um Freiheit und Demokratie? Oder wurde die nationale Begeisterung für dynastische Eigeninteressen missbraucht? Bestand das Ziel der Revolutionen in den deutschen Staaten in der Errichtung von Republiken? Oder ging es um die Umwandlung absolutistischer Systeme in konstitutionelle? Galt das Ziel als erreicht, wenn in Frankreich der König gestürzt war und die Republik ausgerufen wurde? Doch was war, wenn sich der Président de la République zum Alleinherrscher aufschwang? Konnte man von einer moralischen Überlegenheit der Republik gegenüber der Monarchie sprechen, wenn im Sommer 1848 unter dem Deckmantel der Republik der französische General Louis-Eugène Cavaignac (1802 – 1857) ein fürchterliches Blutbad anrichtete und Tausende verhaften und deportieren liess? War Napoleon III. den Bourbonenkönigen moralisch überlegen, weil der Staatsstreich, den er durchführte, und das Kaiserreich, das er kurz darauf wieder errichtete, plebiszitär abgesichert wurden? Wo blieben Demokratie und Freiheit? Wo Fortschritt? Wo Reaktion? Daher nochmals: War das, was sich ab 1848/49 in Europa abspielte, tatsächlich ein Prinzipienkampf zwischen Demokratie und Despotismus?

Nein, die Verhältnisse waren unklar, die Konstellationen delikat. Und wie sollte die Schweiz mit Anschlusswünschen angrenzender ausländischer Gebiete umgehen: Campione, Veltlin, Vorarlberg? Und was war mit den nordsavoyischen Provinzen Chablais und Faucigny? Die Auseinandersetzungen, die 1848 und im jungen Bundesstaat um diese Fragen geführt wurden, werfen ein zwiespältiges Bild auf den Zustand des Landes. Nicht zu übersehen ist der Machtkampf, der unter den radikal-liberalen Siegern des Sonderbundskriegs ausgebrochen war, zusehends erbitterter geführt wurde und bald keine Grenzen mehr kannte – weder in der Presse noch auf der politischen Bühne.

Wo blieb unter liberal-radikalen Vorzeichen die brüderliche Einigkeit, wenn masslose Verunglimpfungen die Gewaltbereitschaft nährten? Wenn vor gewalttätigen Übergriffen und selbst vor Putschplänen nicht haltgemacht wurde? Drohte in der Schweiz ein neuer Bürgerkrieg? Wie stand es um den Respekt vor den eidgenössischen Interessen, wenn im Kanton Tessin zum Kampf gegen die Österreicher in der Lombardei aufgerufen wurde und daraufhin die Aushebungsbüros überrannt wurden? Wo blieb die eidgenössische Gesinnung beim radikalen Politiker Jules Eytel (1817 – 1873), der 1848 posaunte, dass sich die Waadtländer den französischen Truppen anschliessen würden, sollten diese über Schweizer Gebiet in der Lombardei einmarschieren? Und was war davon zu halten, wenn der Kopf der Genfer Regierung, James Fazy (1794 – 1878), neutralitätspolitische Grundsätze verhöhnte, indem er beispielsweise proklamierte, dass man in der Calvinstadt das Werbeverbot nicht beachten werde?

Erinnerungsschal an den Sonderbundskrieg 1847 mit Porträts von Guillaume Henri Dufour, Jonas Furrer, Eduard Ziegler, Ulrich Ochsenbein und Louis Rilliet-de Constant sowie Darstellungen von Gefechten und dem Einzug der Eidgenössischen Truppen in Luzern. Stoffdruck um 1848. (Bild: Joseph Jung: Aufbruch) 

Radikale Abenteurer, wirtschaftsliberale Realisten – und Konservative

Die Aussenpolitik des jungen schweizerischen Bundesstaats musste ihre Linie zwischen drei Lagern finden. Da waren zunächst jene wirtschaftsliberalen Politiker, die von einer Einmischung in Belange anderer Staaten nichts wissen wollten. Sie lehnten eine expansive Aussenpolitik ab und befürworteten eine militärische Auseinandersetzung ausschliesslich als letztes Mittel zur Verteidigung der staatlichen Souveränität. Für diese Realpolitiker war es eine Überschätzung der eigenen Kräfte und gleichzeitig eine anmassende Vorstellung, dass die kleine Schweiz mit militärischen Interventionen in den Nachbarländern den Lauf der Dinge in Europa beeinflussen könnte. Die Schweiz solle der Revolution in den reaktionär-konservativen Monarchien nicht mit Waffen zu Hilfe eilen, sondern mit der Macht des Beispiels. Das Alpenland sei der Hochaltar der Freiheit in Europa. So sprach Alfred Escher (1819 – 1882), der Wortführer dieser besonnenen Kräfte. Wie die Wirtschaftsliberalen stellten sich auch die Konservativen gegen die expansionistische Abenteuerpolitik. Bei der Asylfrage allerdings gingen die Meinungen bereits wieder auseinander. Für die Liberalen war unbestritten, dass die Schweiz eine Zufluchtsstätte für politisch Verfolgte sein musste. Mochte die Zahl der Asylsuchenden noch so gross sein – es sei moralische Pflicht und vaterländische Ehrensache, die Unglücklichen aufzunehmen und vor ihren Verfolgern zu schützen. Wer allerdings den geschützten Status missbrauche, den Interessen der Schweiz zuwiderhandle und das Land in Gefahr bringe, verspiele sein Recht auf Asyl.

Den Konservativen aber ging der europäische Kampf um Freiheit und Demokratie gegen den Strich, wie von einem ihrer Wortführer und Vordenker, Philipp Anton von Segesser (1817 – 1888), zu hören war. Ihre Sympathien lagen ganz offensichtlich bei den monarchisch-dynastischen Systemen. Diesen waren sie ideologisch verbunden, nicht den Kämpfern auf den Barrikaden. Dass politische Flüchtlinge in der Schweiz Zuflucht fanden, war für sie mehr als widerwärtig, denn aus konservativer Perspektive war ihnen allen zuzutrauen, dass sie das Asyl für den politischen und auch bewaffneten Kampf missbrauchten. Dass man allenfalls wegen dieser Revolutionäre würde in einen Krieg ziehen müssen, war den Konservativen eine unerträgliche Vorstellung.

Nach Ansicht der radikalen Politiker schliesslich sollte die Schweiz im europäischen Kampf gegen den Absolutismus eine aktive Rolle spielen. Neutralität sei eine überholte und moralisch verwerfliche Konzeption. Vom Neutralitätsprinzip könne und müsse aus höher zu gewichtenden Rücksichten abgewichen werden. Wenn es im benachbarten Ausland um die Freiheit und damit um die Lebensfrage auch der Schweiz gehe, dann müsse man auf dem Schlachtfeld erscheinen. Wer dann nicht aufmarschiere, sei rettungslos verloren. Es sei daher ein Gebot der Völkersolidarität, dass sich die Schweiz am europäischen Freiheitskampf beteilige. 

Euphorisiert von einem schweizerischen Sendungsbewusstsein, waren diese radikalen Politiker gewillt, eidgenössische Bataillone Richtung Paris, Mailand, Karlsruhe und Konstanz marschieren zu lassen – ohne kritische Reflexion der beträchtlichen Risiken, die man einging, wenn man die Neutralität aufgab und militärisch den Schritt über die Grenze wagte. Selbst die Erweiterung des schweizerischen Territoriums war eine Option.

Zu ihren Wortführern gehörten schillernde Persönlichkeiten wie der Genfer Regierungsrat und Nationalrat James Fazy (1794 – 1878) und der Berner Politiker Jakob Stämpfli (1820 – 1879), der von seinem Schwiegervater, Rechtsprofessor Johann Wilhelm Snell (1789 – 1851), kräftige Schützenhilfe erhielt. Die Aufstände gegen die Fürstenmacht, die 1848/49 in Europa wie ein Flächenbrand um sich griffen, kamen diesen radikalen Grössen eben recht. Sie liessen die Zügel der Asylpolitik schleifen. Ihre ideologische Haltung setzte sich über neutralitätspolitische Positionen hinweg. Vehement bekämpften sie jegliche Einschränkung des Rechts auf Asyl. Es war durchaus in ihrem Sinn, dass die gescheiterten Revolutionäre ihren Kampf von der Schweiz aus weiterführten. Auf diese Weise wurde die Schweiz zu einem propagandistischen Hotspot der Revolution und zu einem militärischen Aufmarschgebiet im Kampf gegen die benachbarten Monarchien und Dynastien. Dieser radikalen Politik schlossen sich Politiker und Geistesgrössen aus anderen Lagern an. Diese kritisierten die wirtschaftsliberalen Friedensapostel: Die Neutralität werde für wirtschaftliche Zwecke missbraucht, hiess es etwa. Wie fahrlässig die radikale Haltung war, zeigte sich Zug um Zug mit der Niederschlagung der Revolutionen: Was wäre aus der Schweiz geworden, hätten die siegreichen reaktionär-konservativen Systeme sie sich im Anschluss gemeinsam vorgeknöpft?

Die Landesregierung hatte einen schweren Stand. Sie schwankte mehrfach. Gefährlich wurde es für die Schweiz, als sich der Bundesrat von den radikalen Hasardeuren zu militanten Manövern verleiten liess. Dies war insbesondere der Fall, nachdem Ende 1854 Ulrich Ochsenbein durch Jakob Stämpfli ersetzt worden war. Nun stand wiederholt die Existenz des Landes auf dem Spiel, wie sich namentlich in den Konflikten um Neuenburg und Savoyen zeigen sollte. Zuvor hatte die Achse zwischen Jonas Furrer (1805 – 1861) und Ochsenbein, die von Alfred Escher, der starken Figur im Parlament, unterstützt wurde, den neutralitätspolitischen Kurs stabilisieren können, wobei das Staatsschiff dennoch mehrfach ins Schlingern geriet.

Dass das radikal-liberale Lager, das sich im Kampf gegen den Sonderbund formiert hatte, bereits 1848 in entscheidenden Sachfragen unterschiedliche Positionen vertrat und sich ganz offensichtlich zerstritt, vermag nicht zu überraschen. Die Aussenpolitik und die Flüchtlingsfrage geben lediglich einen Vorgeschmack auf andere Themen, bei denen Liberale und Radikale in ganz unterschiedliche Richtungen zogen. Überraschend mag höchstens sein, wie rasch der Block zersprang. Dass sich wiederum Liberale und Konservative in Sachfragen trafen, mochte beiderseits etwas befremden und war gewöhnungsbedürftig. Diese unheilige Allianz macht aber deutlich, dass das konfessionelle Element auch im jungen Bundesstaat – wie zuvor bereits in den 1840er-Jahren und selbst im Sonderbundskrieg – nicht die Frontlinie markierte.

Schulmeister Dufour erklärt seinem ehemaligem Zögling Napoleon III. die Neutralität Savoyens und die rechtmässigen Ansprüche der Schweiz auf dessen nördliche Provinzen. Offensichtlich mit wenig Erfolg. Denn der Kaiser liess die Schweiz ins Leere laufen und schloss ganz Savoyen Frankreich an. Karikatur von E. Affolter um 1860. (Bild: Joseph Jung: Aufbruch) 

Bewaffnete Neutralität

Die Flüchtlingsproblematik und die drohenden militärischen Verwicklungen mit Nachbarstaaten stellten die junge Schweiz hart auf die Probe. Dass der Bundesstaat, der nicht im Geringsten gefestigt war, an den immensen aussenpolitischen Herausforderungen nicht scheiterte, machte ihn stärker: nicht nur, weil das Bewusstsein dafür geschärft wurde, dass gewisse Aufgaben gesamtschweizerisch anzugehen waren. Die andere wichtige Erkenntnis war, dass die Verlierer des Sonderbundskriegs ihren Beitrag zum Grenzschutz ebenso leisteten wie zur Internierung von Flüchtlingen. Damit demonstrierten sie Solidarität nach innen und die Bereitschaft, den Bundesstaat, dessen Errichtung sie noch kurz zuvor bekämpft hatten, mit der Waffe in der Hand zu verteidigen.

Dass mit der Bundesverfassung nicht alle neutralitätspolitischen Fragen beantwortet waren, wurde mit dem Problem der fremden Dienste akut. Radikale Stimmen kritisierten 1848/49 wiederholt, dass Schweizer Regimenter weiterhin im Dienst autoritärer Herrscher stünden, während gleichzeitig die Schweiz die Unterstützung der Freiheitskämpfer in den Nachbarländern untersagte. Doch der Widerstand gegen die noch laufenden Militärkapitulationen mit Neapel erfasste zusehends weitere Kreise. Es setzte sich im eidgenössischen Parlament die Erkenntnis durch, dass der Dienst für fremde Staaten mit der schweizerischen Neutralität unvereinbar sei. Bereits im Sommer 1849 erklärte die Bundesversammlung das Fortbestehen der sogenannten Militärkapitulationen mit den politischen Grundlagen der Schweiz als eines demokratischen Freistaats für unvereinbar. Die Landesregierung wurde beauftragt, nach Lösungen zu suchen, um die noch bestehenden Kapitulationen aufzulösen. Daraufhin wurden Anwerbungen auf dem ganzen Gebiet der Schweiz untersagt. Der Beschluss der Bundesversammlung, der den Eintritt in ausländische Regimenter unter Strafe stellte, folgte jedoch erst 1859.

Wiewohl die Aussenpolitik der jungen Schweiz dank der Bundesverfassung auf tragenden Pfeilern ruhte, machten es Ereignisse und Konstellationen notwendig, einzelne Aspekte zu schärfen und im Kontext konkreter Fälle zu reflektieren. Und so wurden die Maximen der Aussenpolitik auch auf dem politischen Parkett wiederholt debattiert. Es war Alfred Escher, der dazu im Bundesparlament sowie im Zürcher Grossen Rat die Richtschnur spannte. Wie kaum ein anderer dachte er grundsatzpolitisch. Die Unabhängigkeit der Schweiz sei mit Gut und Blut zu verteidigen. Feierliche Verträge mit ausländischen Staaten genügten nicht. Wolle die Schweiz ihre Unabhängigkeit und Freiheit bewahren, dürfe sie sich nicht nur auf die Zustimmung der Mächte und auf Aktenstücke verlassen. Der Schweiz sei am wirkungsvollsten gedient, wenn sie um jeden Preis und selbst mit den grössten Opfern verteidigt werde. Daher soll das Land stets gerüstet sein, sich gegen jeden Angriff auf ihre Neutralitätsstellung zur Wehr zu setzen. Ein solcher Angriff sei stets auch ein Angriff auf die Unabhängigkeit des Landes.

Dass Neutralität nur als bewaffnete Neutralität zu bewerkstelligen war, zeigt sich bei Guillaume Henri Dufour. Der General hatte mit seinem siegreichen, aber gleichzeitig der Menschlichkeit und Brüderlichkeit verpflichtetem Vorgehen im Sonderbundskrieg bereits zu Lebzeiten eine Art helvetischen Heldenstatus erlangt. Seine Ansicht vertrat er aber weniger im eidgenössischen Parlament als vielmehr im brieflichen Kontakt mit schweizerischen und ausländischen Persönlichkeiten. Die Neutralität sei ein leeres Wort, wenn sich die Schweiz lediglich auf die Wiener Verträge von 1815 abstütze und sich nicht selbst verteidigen könne. Unter allen Umständen, zu jedem Zeitpunkt und gegen wen auch immer müssten die Landesgrenzen geschützt werden. Oder wie es angesichts des drohenden preussischen Angriffs Escher als Sprecher der nationalrätlichen Kommission Anfang 1857 formulierte: dass unter Umständen und im äussersten Fall wirklicher Not die Schweiz den Krieg mit der ganzen Welt zu wagen habe – und sei dies in der Voraussicht eines ehrenvollen Untergangs. Wie ein roter Faden zieht sich diese Forderung auch durch Dufours neutralitätspolitische Konzeption, dass die Schweiz eine gut ausgebildete Armee unterhalten müsse. Dies sei eine internationale Pflicht, um es Drittstaaten zu verunmöglichen, durch eidgenössisches Gebiet zu marschieren. Die Schweiz dürfe es nicht zulassen, als Operationsbasis fremder Truppen missbraucht zu werden. Daher seien im jungen Bundesstaat die bereits bestehenden Verteidigungsdispositionen kräftig auszubauen. Man habe grosse Ausgaben gemacht, die im Land verteilten Stützpunkte zu verstärken, Kriegsmaterial zu beschaffen, die Kader auszubilden und die Truppen gefechtsbereit zu halten.

Porträt Dufours in Generalsuniform mit gespanntem Hut, von Carl Friedrich Irminger (1813–1863), um 1850. (Bild: Schweizer Pioniere der Wirtschaft und Technik 120) 

Neutralität erlangt internationale Anerkennung

Dufours Verständnis der bewaffneten Neutralität kommt in keinem Dokument so klar und deutlich zum Ausdruck wie im legendären Brief an den damaligen französischen Kriegsminister Marschall Edmond Lebœuf (1809 – 1888) vom 24. Juni 1870. Denn als der Krieg zwischen Deutschland und Frankreich unmittelbar vor dem Ausbruch stand, wurden auf der Tribüne der französischen Abgeordnetenkammer Zweifel geäussert, ob die Schweiz in der Lage sei, die Alpenübergänge zu verteidigen und die Neutralität aufrechtzuerhalten. Dufour war gleichermassen entrüstet und entsetzt, als er davon Kenntnis erhielt, und sah sich verpflichtet, die Sache klarzustellen. Er griff zur Feder und schrieb nach Paris. Die Schweiz besitze eine Armee von mehr als 100 000 Mann, in Feldlagern und Militärschulen bestens ausgebildet, und eine fast gleich starke Landwehr, die Artillerie sei in sehr gutem Zustand, die beweglichen Waffen vom besten Modell. Aber noch mehr wert als diese Schlagkraft seien das Schweizer Nationalgefühl und die feste Entschlossenheit, Neutralität und Unabhängigkeit zu verteidigen, von welcher Seite der Sturm auch immer komme. Abschliessend garantierte Dufour dem französischen Kriegsminister den Willen und die Fähigkeit der Schweiz, ihre Neutralität zu verteidigen. Und im Postskriptum zerzauste er französische Befürchtungen, dass die geplanten Schienenwege durch die Alpen, an denen auch deutsches Kapital engagiert war, den schweizerischen Widerstand eindämmen oder gar lahmlegen würden. Um beizufügen: dass bei der Alpentransversale, wie bei jeder guten Strasse, die Verteidigung gegenüber dem Angriff im Vorteil sei.

Der Einfluss des alten Generals in Ehren: Weder deutsche noch französische Truppen benützten die Schweiz als Aufmarschgebiet. Doch war es Ironie der Geschichte, dass Ende Januar 1871 87 000 Soldaten der französischen Bourbaki-Armee die Schweizer Grenzen überschritten? Nicht zum Angriff, sondern um sich in der neutralen Eidgenossenschaft in Sicherheit zu bringen und den Schutz des Asyls zu beanspruchen. Damit bestand die schweizerische Neutralität im Deutsch-Französischen Krieg nicht nur eine weitere Probe, sondern erlangte nun auch internationale Anerkennung. Zugleich ergab sich hieraus die erste grosse Bewährungsprobe für das 1863 gegründete Schweizerische Rote Kreuz, das der schweizerischen Neutralität einen neuen und überaus ehrbaren Zweck, dem Land aber internationales Ansehen und eine unvergleichliche diplomatische Rolle bis heute verleiht.

Das Bourbaki-Panorama in Luzern als monumentales Rundbild von Edouard Castres (1838–1902), Öl auf Leinwand, 10 x 112 Meter (ursprünglich 14 x 112 Meter, 1881. Ausschnitt: Das Rote Kreuz (Sanitätswagen links im Bild) begleitet verwundete Soldaten. (Bild: Bourbaki Museum Luzern (Foto: Gabriel Ammon / AURA))

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Publikationshinweis

Dieser leicht gekürzte Text entstammt dem Buch «Einigkeit, Freiheit, Menschlichkeit. Guillaume Henri Dufour als General, Ingenieur, Kartograf und Politiker», erschienen 2022 beim Verein für wirtschaftshistorische Studien, Zürich. Website: pioniere.ch
Das Buch erschien auch auf Französisch, «Unité, Liberté, Humanité. Guillaume Henri Dufour en tant que général, ingénieur, cartographe et homme politique»

Jung Joseph (Hrsg.), Einigkeit, Freiheit, Menschlichkeit. Guillaume Henri Dufour als General, Ingenieur, Kartograf und Politiker, Zürich 2022, 416 Seiten, 180 Abbildungen.
Beiträge von: Michael Arnold, Georges Bindschedler, Clemens Fässler v/o Gral, Hans-Uli Feldmann, Joseph Jung v/o Matt, Christoph A. Schaltegger, Peter Candidus Stocker v/o Credo, Thomas M. Studer, Walter Troxler, Ulrich F. Zwygart.
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Joseph Jung v/o Matt, Prof. tit. Dr. phil., geb. 1955, Historiker und Publizist. Mitglied AKV Neu-Romania, Tugenia, AV Turicia (Ehrenphilister). Mehrfach ausgezeichneter Biograph von Alfred Escher (Verlag NZZ-Libro). Sein Buch «Das Laboratorium des Fortschritts. Die Schweiz im 19. Jahrhundert» (2020) wurde zu einem Standardwerk und erschien auch auf Englisch. Herausgeber von Sammelbänden zu historischen und gegenwartsbezogenen Themen. Matt führt ein eigenes Beratungsunternehmen: jungatelier.ch  

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