Stimmen aus dem StV: Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Am 13. Februar stimmen wir über die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben ab. Was so nüchtern tönt, bewegt seit Wochen die Gemüter, namentlich jene der Linken. Es ist eine jener Vorlagen, wo die vereinigte Linke ihre aufgestauten Aversionen gegen die Wirtschaft, gegen die Unternehmer, gegen den Kapitalismus in populistische Parolen fasst und den Klassenkampf stets aufs Neue befeuert.

von Thomas Gmür v/o Mikesch

Um beispielsweise Investitionen zu tätigen, sind Unternehmen auf Geld angewiesen, das sie aus eigener Kraft oder aus dem Betrieb heraus nicht aufbringen können. Sie beschaffen sich Eigenkapital bei Aktionärinnen und Aktionären, indem sie das Aktienkapital erhöhen. Auf das so erhaltene neue Kapital erhebt der Bund Steuern. Diese Emissionsabgabe oder Stempelsteuer beträgt ein Prozent. Diese Steuer wird erst auf Beträgen ab einer Million fällig, weshalb vorwiegend mittlere und grosse Unternehmen betroffen sind.

Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Sie sind der Meinung, Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Damit könnten Investitionskosten gesenkt werden, was durchaus positive Auswirkungen auf Wachstum und Arbeitsplätze hätte.

Die grössten Profiteure wären – so Bundesrat und Parlament – junge Unternehmen in wachstumsstaken Branchen. Ihnen fehlen die Reserven, weshalb sie auf fremdes, auf neues Kapital angewiesen wären.

Beim Bund resultieren Mindereinnahmen in der Höhe von jährlich rund 250 Millionen Franken. Ein Teil dieser Mindereinnahmen flösse wohl als Unternehmenssteuer eh wieder in die Bundeskasse.

Laut dem Referendums-Komitee profitieren grösstenteils international tätige Grosskonzerne, Banken und Versicherungen von der Abschaffung der Emissionsabgabe. Die Bürgerinnen und Bürger hätten nichts davon, im Gegenteil: Sie müssten dafür höhere Steuern bezahlen oder einen Abbau von staatlichen Leistungen in Kauf nehmen.

Es stimmt, dass eher die Grossen als die Kleinen profitieren. Dies liegt vor allem darin begründet, dass die heutige Stempelabgabe erst ab einer relativ hohen Grenze von einer Million fällig wird. Die kleineren Unternehmen sind also bereits heute geschützt. Sie werden künftig nicht die Verlierer sein, wie das Referendums-Komitee insinuiert.

 

Marcel Lanz v/o Ritter, Alemannia, Burgundia

Die Stempelsteuer ist ein Relikt, das jene bestraft, die innovativ sind, Investitionen und Arbeitsplätze schaffen. Ihre Abschaffung stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz, insbesondere durch attraktivere Bedingungen für junge Unternehmen.

 

 

 

 

Henri Jolliet v/o Karak, SG Gréviria

Dans quelques semaines, le peuple et les cantons se prononceront sur l’abolition du droit de timbre d’émission: il est en effet question de supprimer cet impôt sur les levées de fonds propres, qui prélève 1% du montant, si ce dernier est supérieur à un million de francs. Le Conseil fédéral et le Parlement sont à l’origine de cette proposition, dans le but d’encourager l’investissement et de diminuer la charge fiscale des entreprises. Sa possible suppression, en plus de priver les caisses de l’État de quelques 250 millions annuels, met en évidence les différentes notions de justice économique de nos deux bords politiques: Pour les uns, il est inéquitable de ponctionner des fonds, qui, après avoir été investis, ne rapporteront peut-être rien, pour d’autres il serait injuste de baisser les impôts des entreprises, ce qui détériorerait de facto les services publics. Un certain parti va même jusqu’à dénoncer vertement les ‹plans du lobby des multinationales et des partis de droite …›!